Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 200
Das Nachtjagdverbot für Schalenwild ausgenommen Schwarzwild und Federwild, außer Möwen, Waldschnepfen, Auer- und Birkwild gilt…
Antwortmöglichkeiten
- Azwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
- Bzwischen 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang✓ richtig
- Cnicht in den nächsten drei Nächten vor und nach Vollmond
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #210 (S. 96)
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