Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 199
Bei welcher Stelle hat ein Geschädigter in M-V seinen Anspruch auf Wildschaden geltend zu machen?
Antwortmöglichkeiten
- ABei der unteren Jagdbehörde
- BBeim Landwirtschaftsamt
- CBeim örtlichen Gemeindeamt✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #209 (S. 96)
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