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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 199

Bei welcher Stelle hat ein Geschädigter in M-V seinen Anspruch auf Wildschaden geltend zu machen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der unteren Jagdbehörde
  2. BBeim Landwirtschaftsamt
  3. CBeim örtlichen Gemeindeamt✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #209 (S. 96)

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