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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 187

Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAlle Grundflächen einer Gemeinde mit Ausnahme der befriedeten Bezirke, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen.
  2. BAlle Grundflächen einer Gemeinde, soweit sie land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen.
  3. CAlle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen x✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #197 (S. 95)

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