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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 185

Wann sind in der Regel Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken bei der zuständigen Stelle anzumelden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABinnen einer Woche nach Kenntnis des Schadens
  2. BBinnen eines Monats nach Kenntnis des Schadens
  3. CJeweils zum 1. Mai und zum 1. Oktober✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #195 (S. 95)

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