Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 185
Wann sind in der Regel Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken bei der zuständigen Stelle anzumelden?
Antwortmöglichkeiten
- ABinnen einer Woche nach Kenntnis des Schadens
- BBinnen eines Monats nach Kenntnis des Schadens
- CJeweils zum 1. Mai und zum 1. Oktober✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #195 (S. 95)
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