Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 183
Wildschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen vom Ersatzberechtigten innerhalb...
Antwortmöglichkeiten
- Aeiner Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden✓ richtig
- Beiner Woche bei der unteren Jagdbehörde angemeldet werden
- Ceines Monats bei der Jagdgenossenschaft angemeldet werden
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #193 (S. 95)
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