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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 183

Wildschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen vom Ersatzberechtigten innerhalb...

Antwortmöglichkeiten

  1. Aeiner Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden✓ richtig
  2. Beiner Woche bei der unteren Jagdbehörde angemeldet werden
  3. Ceines Monats bei der Jagdgenossenschaft angemeldet werden

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #193 (S. 95)

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