Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 178
Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?
Antwortmöglichkeiten
- ANur das Erlegen von Wild
- BDas Erlegen und Fangen von Wild
- CDas Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #188 (S. 94)
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