Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 176
Ein an Grundstücken entstandener Wildschaden ist nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig, wenn er durch folgende Wildarten angerichtet wurde:
Antwortmöglichkeiten
- AWildtauben, Wildenten, Wildgänse
- BSchalenwild, Wildkaninchen und Fasane✓ richtig
- CHasen, Dachse und Füchse
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #186 (S. 94)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Mecklenburg-Vorpommern mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.