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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 176

Ein an Grundstücken entstandener Wildschaden ist nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig, wenn er durch folgende Wildarten angerichtet wurde:

Antwortmöglichkeiten

  1. AWildtauben, Wildenten, Wildgänse
  2. BSchalenwild, Wildkaninchen und Fasane✓ richtig
  3. CHasen, Dachse und Füchse

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #186 (S. 94)

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