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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 167

Bei welcher Behörde sind der Abschluss und jede Änderung eines Jagdpachtvertrages anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AUntere Jagdbehörde✓ richtig
  2. BOberste Jagdbehörde
  3. CGemeindeverwaltung

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #177 (S. 93)

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