Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 167
Bei welcher Behörde sind der Abschluss und jede Änderung eines Jagdpachtvertrages anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- AUntere Jagdbehörde✓ richtig
- BOberste Jagdbehörde
- CGemeindeverwaltung
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #177 (S. 93)
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