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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 161

Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege einzurichten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein✓ richtig
  2. BJa
  3. CJa, aber nicht an jedem Ort.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #171 (S. 93)

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