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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 159

Welche der aufgeführten Wildarten darf vorbehaltlich des § 22 Abs.4 BJG (Schutz der Elterntiere) ganzjährig bejagt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ARingel- und Türkentauben
  2. BBaum- und Steinmarder
  3. CWaschbär und Marderhund✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #169 (S. 93)

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