Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 159
Welche der aufgeführten Wildarten darf vorbehaltlich des § 22 Abs.4 BJG (Schutz der Elterntiere) ganzjährig bejagt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ARingel- und Türkentauben
- BBaum- und Steinmarder
- CWaschbär und Marderhund✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #169 (S. 93)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Mecklenburg-Vorpommern mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.