Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 157
Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an Gesellschaftsjagden als Schütze teilnehmen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein✓ richtig
- BJa
- CNur in Begleitung des Erziehungsberechtigten
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #167 (S. 93)
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