Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 156
Wer ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich zum Ersatz des Wildschadens innerhalb gemeinschaftlicher Jagdbezirke verpflichtet?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Jagdgenossenschaft✓ richtig
- BDie Gemeinde
- CDie Revierinhaber
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #166 (S. 93)
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