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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 156

Wer ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich zum Ersatz des Wildschadens innerhalb gemeinschaftlicher Jagdbezirke verpflichtet?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Jagdgenossenschaft✓ richtig
  2. BDie Gemeinde
  3. CDie Revierinhaber

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #166 (S. 93)

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