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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 155

Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ARot- und Damwild
  2. BAuerwild und Birkwild
  3. CSchwarzwild und Wildkaninchen✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #165 (S. 93)

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