Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 155
Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ARot- und Damwild
- BAuerwild und Birkwild
- CSchwarzwild und Wildkaninchen✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #165 (S. 93)
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