Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 150
Welcher Grundsatz trifft für die Tierkörperbeseitigung zu?
Antwortmöglichkeiten
- AGewässer, Boden und Futtermittel dürfen nicht verunreinigt werden✓ richtig
- BDer Jäger kann nach Gutdünken verfahren
- CZur unschädlichen Beseitigung soll in jedem Revier ein Luderplatz vorhanden sein
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #306 (S. 82)
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