Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 142
Was versteht der Gesetzgeber unter der „Strecke eines Jagdtages“?
Antwortmöglichkeiten
- ADas erlegte Wild an einem Jagdtag im Landkreis
- BDas erlegte Wild an einem Jagdtag im Gebiet einer Hegegemeinschaft
- CDas erlegte Wild an einem Jagdtag im Jagdgebiet eines Jagdausübungsberechtigten✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #298 (S. 82)
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