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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 140

Darf die Leber eines erlegten Wildschweins gleich nach der Jagd verschenkt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAm Ende einer Gesellschaftsjagd kann die Leber einem Treiber als Dank überlassen werden
  2. BDie Leber kann einem Jagdhelfer überlassen werden, wenn sie keinen Befall mit Leberegeln aufweist
  3. CDie Leber darf erst dann verschenkt werden, wenn bei der amtlichen Trichinenuntersuchung des Wildschweins keine Trichinen gefunden wurden. x✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #296 (S. 82)

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