Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 140
Darf die Leber eines erlegten Wildschweins gleich nach der Jagd verschenkt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AAm Ende einer Gesellschaftsjagd kann die Leber einem Treiber als Dank überlassen werden
- BDie Leber kann einem Jagdhelfer überlassen werden, wenn sie keinen Befall mit Leberegeln aufweist
- CDie Leber darf erst dann verschenkt werden, wenn bei der amtlichen Trichinenuntersuchung des Wildschweins keine Trichinen gefunden wurden. x✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #296 (S. 82)
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