Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 139
Welche Vorschrift gilt für die Behandlung von seuchenverdächtigem Wild?
Antwortmöglichkeiten
- ASeuchenverdächtiges Wild soll am Fund- bzw. Erlegungsort verbleiben
- BDer Transport von seuchenverdächtigem Wild erfolgt zusammen mit anderen erlegten Stücken auf dem Wildwagen
- CBei Seuchenverdacht muss das Veterinäramt (Amtstierarzt) informiert werden✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #295 (S. 81)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Mecklenburg-Vorpommern mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.