Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 136
Wildbret ist nach dem Fleischhygienerecht verwertbar, wenn…
Antwortmöglichkeiten
- Aes nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet worden ist
- Bmit gutem Schuss gestreckt, aufgebrochen und zerwirkt worden ist
- Ckeine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #292 (S. 81)
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