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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 136

Wildbret ist nach dem Fleischhygienerecht verwertbar, wenn…

Antwortmöglichkeiten

  1. Aes nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet worden ist
  2. Bmit gutem Schuss gestreckt, aufgebrochen und zerwirkt worden ist
  3. Ckeine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #292 (S. 81)

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