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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 126

Wie lange muss der Jagdausübungsberechtigte den Wildursprungsschein aufbewahren?

Antwortmöglichkeiten

  1. AZwei Jahre✓ richtig
  2. BVier Jahre
  3. CAcht Jahre

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #282 (S. 80)

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