Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 59
Was hat mit Fallwild zu geschehen?
Antwortmöglichkeiten
- AEin Tierarzt muss die Genusstauglichkeit prüfen
- BDas Stück muss dem Ordnungsamt gemeldet werden
- CDas Stück ist genussuntauglich und unschädlich zu beseitigen✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #215 (S. 76)
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