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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 34

Ein Jagdgast hat auf einer Gesellschaftsjagd ein Stück Rotwild erlegt und aufgebrochen. Er meldet das seinem Anstellschützen, als ihn dieser wieder von seinem Stand abholt. Worüber muss sich der Anstellschütze bzw. der Revierinhaber unbedingt beim Erleger informieren, bevor er den Wildursprungsschein ausfüllt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWie viele Stück Rotwild der Gast gezählt hat
  2. BOb der Gast vor dem Erlegen bzw. beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale festgestellt hat✓ richtig
  3. COb der Gast beobachtet hat, dass die Nachbarschützen auch Erfolg hatten

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #190 (S. 74)

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