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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 33

Ein Schmalreh hat an der Keule eine wahrscheinlich von einem Streifschuss verursachte fingerlange, eiternde Wunde. Muss das erlegte Stück zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden, wenn es zum menschlichen Verzehr gelangen soll?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, es genügt, wenn die Wundränder großzügig ausgeschärft werden
  2. BJa, es handelt sich um eine Wunde, die nicht mit der Erlegung im Zusammenhang steht; die Verletzung kann zur Ausbreitung von Bakterien im gesamten Körper geführt haben x✓ richtig
  3. CNein, es muss nur die betroffene Keule entfernt werden

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #189 (S. 74)

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