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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 27

Sie brechen ein Stück Schalenwild auf und stellen bedenkliche Merkmale fest. Muss das Stück zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, jedoch nur dann, wenn es verkauft werden soll
  2. BJa, immer wenn es zum menschlichen Verzehr bestimmt ist✓ richtig
  3. CNein, da Sie die bedenklichen Merkmale erkannt haben.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Fach 4: Wildbret-Hygiene und Lebensmittelrecht #183 (S. 74)

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