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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg3 · Frage 11

Innerhalb welcher Frist muss ein Jäger den Erwerb einer Kurz- oder Langwaffe seiner zuständigen Behörde anzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEine Woche
  2. BZwei Wochen✓ richtig
  3. CVier Wochen

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Fach 3: Waffen #160 (S. 52)

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