Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg3 · Frage 10
Innerhalb welcher Frist muss die von einem Jagdscheininhaber geliehene Langwaffe dem Eigentümer zurückgegeben werden?
Antwortmöglichkeiten
- AInnerhalb von zwei Wochen
- BInnerhalb von einem Monat✓ richtig
- CInnerhalb von zwei Monaten
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Fach 3: Waffen #159 (S. 52)
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