Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg5 · Frage 140
Was hat der Jagdausübungsberechtigte zu tun, um den Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche zu melden?
Antwortmöglichkeiten
- AMeldung bei einem Untersuchungsinstitut
- Bjedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
- CMeldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover)✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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