Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg5 · Frage 107
Sie möchten nach bestandener Jägerprüfung ein selbst geschossenes Stück Rehwild vermarkten. An wen dürfen Sie dieses aufgebrochene Stück verkaufen, wenn weder die inneren Organe noch eine schriftliche Erklärung der Unbedenklichkeit beigefügt sind?
Antwortmöglichkeiten
- Aan Ihren Nachbarn✓ richtig
- Ban den Schlachter an Ihrem Wohnort✓ richtig
- Can einen Wildbearbeitungsbetrieb
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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