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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg5 · Frage 54

Was hat mit aufgefundenem Fallwild zu geschehen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist
  2. Bdas Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern
  3. Ces ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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