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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 704

Sie erlegen ein Stück Rehwild und stellen dabei keine Merkmale fest, die das Fleisch als bedenklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen. Sie veräußern dieses Reh an Ihren Nachbarn zu dessen Eigenverbrauch. Ist eine Fleischuntersuchung erforderlich?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa
  2. BNein✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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