Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 620
In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, ohne weiteres
- BJa, wenn er schon seit 3 Jahren Jagdscheininhaber ist
- CJa, wenn ihm die Kreisverwaltungsbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Hamburg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.