Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 612
Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa
- BNein✓ richtig
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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