Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 600
Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AFür die zulässige Aufbewahrung ihres Drillings, ihres Revolvers und der dazugehörigen Munition benötigen Sie mindestens ein Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 mit einem Innenfach der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 für die Kurzwaffe und die vorhandene Munition.✓ richtig
- BFür die zulässige Aufbewahrung ihrer Doppelflinte und des Repetierers zusammen mit der zugehörigen Munition ist ein nicht unterteiltes Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 ausreichend.
- CEs ist waffenrechtlich nicht zulässig, wenn Sie neben ihren erlaubnispflichtigen 3 Langwaffen zusätzlich Bargeld und Schmuck in dem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 aufbewahren.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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