Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 548
Wer darf auf einer Schießstätte Aufsicht führen?
Antwortmöglichkeiten
- AAlle Vereinsmitglieder.
- BDer Eigentümer der Schießstätte.
- CAlle vom Betreiber bestellten Personen.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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