Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 531
Wann darf mit dem Schießen begonnen werden?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
- BWenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.✓ richtig
- CWenn alle Schützenstände belegt sind.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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