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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 525

Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:

Antwortmöglichkeiten

  1. ANur im Wettkampf.
  2. BNur bei Gefahr im Verzug.
  3. CImmer.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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