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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 520

Wann darf ein 14-jähriger mit dem Einverständnis des/der Sorgeberechtigten auf dem Schießstand mit einer Waffe (.38 S&W Special) schießen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn der Schießstandbetreiber zustimmt.
  2. BWenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt.✓ richtig
  3. CWenn die behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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