Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 519
Darf der Berechtigte für Vereinswaffen im Schützenverein einem Sportschützen die Vereinswaffe ohne vorherige Erlaubnis der Behörde zum Beispiel für einen Wettkampf auf einem anderen Schießstand (ohne berechtigte Begleitperson) überlassen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, nicht erlaubt.
- BHier ist eine vorherige Absprache mit der Erlaubnisbehörde vorgeschrieben.
- CDer Schütze darf nach Weisung des Berechtigten im Verein die Schusswaffe für den vorgesehenen Zweck transportieren und am Wettkampf teilnehmen. Der Berechtigte darf dem Weisungsabhängigen nur die Befugnisse einräumen, die zur Erfüllung dieser konkreten Aufgaben erforderlich sind.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Hamburg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.