Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 512
Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.
- BJa.✓ richtig
- CNein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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