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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 507

Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist zu benachrichtigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AErlaubnisbehörde✓ richtig
  2. BDeutscher Schützenbund
  3. CBundeszentralregister

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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