Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 483
Darf ein Anderer als der WBK-Inhaber dessen Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, wenn er Inhaber einer WBK ist oder die Waffe gewerblich transportiert.✓ richtig
- BNein, das ist nicht erlaubt.
- CDas muss immer erst bei der Behörde beantragt werden.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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