Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 412
Wann ist eine Schusswaffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist.
- BWenn sie geladen ist.✓ richtig
- CWenn sie im Holster mitgeführt wird.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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