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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 412

Wann ist eine Schusswaffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist.
  2. BWenn sie geladen ist.✓ richtig
  3. CWenn sie im Holster mitgeführt wird.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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