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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 410

Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist.✓ richtig
  2. BWenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.✓ richtig
  3. CImmer.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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