Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 405
Waffenrechtlich gesehen ist der Schaft eines Gewehres...
Antwortmöglichkeiten
- Aein wesentlicher Teil der Schusswaffe.
- Bkein wesentlicher Teil einer Schusswaffe.✓ richtig
- Cein erlaubnispflichtiges Zubehörteil einer Schusswaffe.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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