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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 402

Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte (ausgenommen Jäger und Büchsenmacher)?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADerjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend auf einem Schießstand zum dortigen Schießen erwirbt.✓ richtig
  2. BDerjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend für einen Zeitraum von weniger als einem Monat von einem Berechtigten leiht.
  3. CDerjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, bzw. Lagerung übernimmt.✓ richtig

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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