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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 397

Was bedeutet der Rechtsbegriff „Mitnahme einer Schusswaffe“?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVon zu Hause auf den Schießstand mitnehmen.
  2. BVon zu Hause in die Wohnung eines Freundes mitnehmen.
  3. CZur Wettkampfteilnahme ins Ausland mitnehmen.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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