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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 375

Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei dem Abschluss eines Kaufvertrages.
  2. BBei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.
  3. CBei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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