Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 374
Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Dieb, der die Waffe stiehlt.✓ richtig
- BDer Kunde einer Waffenhandlung, wenn er seine Kaufabsicht erklärt und seine Waffenbesitzkarte vorlegt.
- CDer Finder, wenn er die Waffe an sich nimmt.✓ richtig
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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