Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 323
Was versteht man unter einer „verbotenen Waffe“?
Antwortmöglichkeiten
- AEine Waffe, zu deren Erwerb es der Erlaubnis in Form einer Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein) der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bedarf.
- BEine Waffe, mit der der Umgang verboten ist (wobei eine Ausnahmegenehmigung des BKA möglich ist).✓ richtig
- CEine Waffe, die nur von Personen über 25 Jahren erworben werden darf.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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