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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 310

Wann geht die Schusswaffeneigenschaft nach dem Waffengesetz verloren?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn der Lauf dauerhaft zugeschweißt wird.
  2. BWenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.✓ richtig
  3. CWenn der Verschluss dauerhaft unbrauchbar gemacht und der Schlagbolzen entfernt wird.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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