Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 309
Wann geht die Schusswaffeneigenschaft im Sinne des Waffengesetzes verloren?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn mehrere wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.
- BWenn alle wesentlichen Teile vorübergehend unbrauchbar gemacht werden.
- CWenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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